Motos - Führerausweiskategorien

Ab 1. April 2003 gelten in der Schweiz neue, der EU angepasste, Führerausweiskategorien. (Alle Angaben ohne Gewähr)

 

Die wichtigsten Änderungen sind:

Roller bis 125ccm dürfen weiterhin erst ab 18 Jahren gefahren werden.

Mit dem Ausweis B (Auto) braucht man nur die 8 Stunden praktische Grundschulung bei einem Fahrlehrer zu machen und man erhält die Fahrerlaubnis A1 (bis 125ccm) ohne weitere Prüfung.

Die Theorieprüfung muss in allen Kategorien vor Erteilung des Lernfahrausweises bestanden sein.
 
   
   
   
   
   
   

 

Kategorie M (Mofa) Kategorie A1 (16J) Kategorie A1 (18J) vom Ausw. Kategorie B (Auto) zu A1(18J) Kategorie A (18J) Kategorie A (25J)
Mindest Alter 14 16 18 18 18 25
Motor Leistung max. 0,9 kW max. 11 kW max. 11 kW max. 11 kW max. 25 kW und 0,16 kW/kg unbeschränkt
Hubraum bis 50 ccm bis 50 ccm bis 125 ccm bis 125ccm unbeschränkt unbeschränkt
Gesch- windigkeit 30 km/h unbeschränkt unbeschränkt unbeschränkt unbeschränkt unbeschränkt
Ausbildung Theorie keine Verkehrskunde Unterricht. Verkehrskunde Unterricht. keine Verkehrskunde Unterricht. Verkehrskunde Unterricht.
Ausbildung Praktisch keine Grundschulung 8 Std. Grundschulung 8 Std. Grundschulung 8 Std. Grundschulung 12 Std. Grundschulung 12 Std.
Prüfungen
Theorie

Theorie + Praktische

Theorie + Praktische

keine

Theorie + Praktische

Theorie + Praktische
Besonderes   ab 18 J dürfen Fahrzeuge der Kat. A1 (18J) ohne weitere Prüfung gefahren werden     Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis dürfen Fahrzeuge der Kat. A(25J) gefahren werden.  
wengerwenger2

Alle Preise ohne Gewähr.