Fahrräder - Elektro Bike

Verordnungsänderungen zum Thema E-Bike

E-Bikes werden immer beliebter, die Palette der angebotenen Produkte wächst. Dies hat den Bundesrat dazu bewogen, die bisherigen Regeln der technischen Entwicklung anzupassen und zu vereinfachen. Zur Kategorie der Leicht-Motorfahrräder gehören künftig alle E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt. Diese E-Bikes dürfen ohne Pedalbetätigung bis zu 20 km/h schnell sein, mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Für die schnelleren E-Bikes wird die Tretunterstützung auf 45 km/h begrenzt. Das Tragen eines Velohelmes ist bei diesen Fahrzeugen obligatorisch. Diese Änderungen hat der Bundesrat heute beschlossen.

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